Markenschutz Und Patente
Alle Z-CARD®-Formate und insbesondere die zur Herstellung unseres gesamten PocketMedia®-Produktsortiments eingesetzten Maschinen sind durch weltweit erteilte und angemeldete Patente geschützt.
Neu angemeldete und registrierte Patentanmeldungen umfassen das Verfahren zur Herstellung von Z-CARD®s und per Definition alle Maschinen für dieses Verfahren und/oder daraus resultierende Produkte. Das patentierte Verfahren und die Maschinen sind für eine nachhaltige und energieeffiziente Produktion ausgelegt und tragen so zu unserer Nachhaltigkeitspolitik bei (EP2925530B1).
Der gewerbliche Rechtsschutz bezieht sich unter anderem auf folgende Markenzeichen: Z-CARD®, das Z-CARD®-Logo, PocketMedia®. Alle Produkte werden mit einem oder mehreren der genannten Markenzeichen gekennzeichnet, die gegenüber unseren Kunden als Qualitätsgarant gelten.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf jeder Z-CARD® ein Patent- und Markenzeichen abgedruckt wird.
Zur Sicherung unserer Rechtsposition haben wir in der Vergangenheit bei Bedarf stets die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet und werden dies auch in Zukunft tun. In diesem Zusammenhang konnten auch mehrere Gerichtsverfahren zu Patent- und Urheberrechtsverletzungen erfolgreich abgeschlossen werden. Allein in Großbritannien haben wir bereits diverse Prozesse vor dem Patents County Court (Patentgericht), dem High Court of Appeal (Berufungsgericht) sowie dem House of Lords gewonnen.